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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Agentur für Kommunikation Wieloch

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
1.1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur für Kommunikation Wieloch ausgeführt. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Agentur für Kommunikation Wieloch durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- und Gestaltungsmaterial zur Veröffentlichung.
1.3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß die Agentur für Kommunikation Wieloch diese schriftlich anerkennt.
1.4. Die AGBs gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur für Kommunikation Wieloch.

2. Preise
2.1. Die im Angebot des Kunden genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 8 Wochen nach Erstellung des Angebots. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.2. Die vom Kunden angebotenen Preise gelten zuzüglich der gesetzliche Mehrwertsteuer, die derzeit 19 % beträgt. Sie gelten innerhalb Deutschlands. Verpackung, Fracht und Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht Bestandteil des Angebotspreises.
2.3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.5. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter /übertragener Daten und ähnliche Vor- oder Zwischenarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.

3. Zahlung
3.1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Agentur für Kommunikation Wieloch zu erfolgen (Vorkasse) oder durch Abbuchungsauftrag bzw. Zahlung per Nachnahme. Andere Zahlungsarten (Zahlung per Rechnung) gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen.
3.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen und besonderer Materialien.
3.3. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3.4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Lieferung
4.1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
4.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Kunden ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem ersten Arbeitstag nach Eingang der Daten oder Vorlagen bzw. der schriftlichen Druckfreigabe. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt in gesetzlichen Arbeitstagen.
4.3. Verzögert der Kunde die Leistung, so kann der Kunde die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4.4. Betriebsstörungen sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers, wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Kunden ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.7. Bei Versendung in Nicht-EU-Länder fallen zusätzlich Zollgebühren an.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen an uns, unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Der Kunde nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Kunden bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Kunde auf unser Verlangen oder eines durch die Übersicherung des Kundens beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet.

6. Überlassenes Bild- und Gestaltungsmaterial
6.1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- und Gestaltungsmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Gestaltungsmaterial. 6.2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem gelieferten Bild- und Gestaltungsmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
6.3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
6.4. Das überlassene Bild- und Gestaltungsmaterial bleibt Eigentum der Agentur für Kommunikation Wieloch, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.
6.5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild- und Gestaltungsmaterial betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

7. Rückgabe des Bildmaterials
7.1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung der Agentur für Kommunikation Wieloch.
7.2. Überläßt die Agentur für Kommunikation Wieloch auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Agentur für Kommunikation Wieloch schriftlich bestätigt worden ist.
7.3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei der Agentur für Kommunikation Wieloch.

 

8. Nutzungsrechte an Bild- und Gestaltungsmaterial
8.1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
8.2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
8.3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

8.4. Jede über Ziffer 8.3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur für Kommunikation Wieloch. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. 8.3. der AGBs dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDs, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
8.5. Veränderungen des Bild- und Gestaltungsmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur für Kommunikation Wieloch und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bild- und Gestaltungsmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
8.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
8.7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Gestaltungsmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Agentur für Kommunikation Wieloch vorgegebenen Urhebervermerks gestattet.

9. Honorare für Bild- und Gestaltungsmaterial
9.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
9.2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bild- und Gestaltungsmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. 8.3. oder 8.2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
9.3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
9.4. Das Honorar gemäß 9.1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 50,- pro Vorlage oder Aufnahme an.
9.5. Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

10. Vertragsstrafe, Blockierung und Schadensersatz für Bild- und Gestaltungsmaterial
10.1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Agentur für Kommunikation Wieloch erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Gestaltungsmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
10.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
10.3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff. 7.1. oder 7.2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von:
– EUR 0,50 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
– EUR 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
10.4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß die Agentur für Kommunikation Wieloch die Höhe des Schadens nachzuweisen hat. In Höhe von:
– EUR 40,- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
– EUR 150,- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
– EUR 750,- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
– EUR 1.500,- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
10.5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
10.6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer 10. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

11. Beanstandungen, Gewährleistungen
11.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
11.2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
11.3. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der
Agentur für Kommunikation Wieloch.
11.4. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Kunden zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Kunden dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.
11.5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
11.6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
11.7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur für Kommunikation Wieloch nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
11.8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Agentur für Kommunikation Wieloch. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Agentur für Kommunikation Wieloch ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
11.9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
11.10. Reklamationen an Webseiten sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Veröffentlichung der von uns erstellten Webseite in Schriftform einzureichen. Technische Änderungen des Serverbetreibers die unter anderem zu einer Beeinträchtigung oder zum kompletten Ausfall der Funktionen oder Ansicht der Webseite führen, sind kein Reklamationsgrund, wenn sie nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe/Freischaltung bestanden haben.

12. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih
12.1. Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände pfleglich und sachgerecht einzusetzen. Der Mieter haftet für Schäden jedweder Art, während der gesamten Mietzeit, die an der Mietsachen entstehen. Die Haftung für Schäden gilt bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Das Bekleben und Bemalen sowie andere Veränderungen am Mietmaterial sind nicht erlaubt. Kosten, die durch die Reinigung und Erneuerung des Mietmaterials entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
12.2.Bei Errichtung des Zeltes/Standes/Bauwerks ist diese durch den Mieter bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen, die Gebühren gehen zu Lasten des Mieters. (ab 75 m2)
Freie Zufahrt für Fahrzeuge/LKWs muss gewährleistet sein, das Baustellengelände muss eben, gut verdichtet und bebaubar sein. Bei Errichtung des Zeltes/Standes/Bauwerks sind Pläne vom im Erdreich verlegten Leitungen und Rohren etc. im Bereich des Aufbauortes, dem Richtmeister vor Baubeginn auszuhändigen, andernfalls trägt der Auftraggeber bei einem Schadensfall die Kosten, die hieraus resultieren.
12.3. Es muss möglich sein, Mietgenstände im freien, ab 9 m² mittels Erdnägel zu verankern, ansonsten muss eine Verankerung in Beton mit Schwerlastdübeln gegen Aufpreis oder gegebenenfalls eine Befestigung mit Gewichtsanker/Schwerlastfußboden gegen Aufpreis möglich sein.
12.4. Bei Sturm und Unwetter ist das Mietmaterial entsprechend zu sichern, Bei fliegenden Bauten sind alle Eingänge sofort zu verschließen, notfalls sind fliegende Bauten von Personen zu räumen. Bei Schneefall sind die Dachplanen des Mietgegenstandes von der Schneelast zu befreien.
12.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Gleiches gilt auch für Umstände, die uns die Lieferung/Aufbau wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie durch Dritte verschuldet werden.
12.6. Wird eine Inbetriebnahme der Mietsachen oder die Durchführung einer Veranstaltung Infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnung bzw. aus technischen oder anderen Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, abgesagt oder kann diese nicht stattfinden, ist trotzdem der volle Mietpreis zuzüglich Nebenkosten fällig, wenn die Mietsache bereits zur Verfügung gestellt wurde.
12.7. Bei Vertragskündigung durch den Mieter werden 30 % des Mietpreises fällig. Erfolgt die Vertragskündigung in einem Zeitraum von weniger als 8 Wochen vor Montagebeginn werden 70 % des Mietpreises fällig, bei Vertragskündigung von weniger als 2 Wochen vor Montagebeginn müssen wir den vollen Mietpreis berechnen.
Ein Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn eine von Mieter unterschriebene Auftragsbestätigung beim Vermieter vorliegt.
Bei Neukunden hat die Zahlung des vollen Mietpreises vor Aufbaubeginn zu erfolgen. Unsere Angebote sind freibleibend,wir behalten uns vor, die Mietsachen bis zur Auftragsbestätigung durch den Kunden einem anderen Interessenten anzubieten.
12.8. Ist die Bereitstellung von Auf- und Abbauhelfern vereinbart, werden Mehrkosten berechnet, wenn bei Auf- oder Abbau weniger bzw. keine Aufbauhelfer wie vereinbart, anwesend sind. Als geeignete Helfer gelten Personen, die kräftig und nüchtern sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
12.9. Die Nichterfüllung von einzelnen Punkten aus Vertrag oder Geschäftsbedingungen durch den Mieter oder dessen Beauftragte, berechtigen uns, die Lieferungen auszusetzen, einzustellen oder gegebenenfalls Mehrkosten oder Schadensersatz in Rechnung zu stellen.
12.10. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, durch die vom Mieter selbst eingebrachten Gegenstände, die ihm selbst oder Dritten entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ihm selbst oder Dritten entstehen, die durch technische Veränderungen an der Mietsache, durch den Mieter oder Betreiber, ohne Genehmigung des Vermieters entstehen. In diesen Fällen, wie auch bei allen anderen Schäden die dem Mieter und/oder Dritten entstehen haftet der Mieter.
12.11. Der Mieter hat für alle Schadensfälle geeignete Versicherungen abzuschließen.

13. Haftung
13.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
13.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Agentur für Kommunikation Wieloch.
13.3. Webseiten geleten mit deren Veröffentlichungen als vom Kunden übernommen, alle Rechte und Pflichten gehen ab diesem Tag auf den Kunden als Seiteneigentümer/-betreiber über. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Für die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen ist ausschließlich der Kunde als Seiteneigentümer/-betreiber verantwortlich.

14. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern 11. und 12.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer 12.2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Kunden arglistig handelt. Hiervon nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

15. Handelsbrauch
15.1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
15.2. Das Urheberrecht für Programmierarbeiten und Design bleibt unser Eigentum. Änderungen der Inhalte an Webseiten die von uns erstellt wurden dürfen durchgeführt werden. Für Fehler die durch andere Webdesigner oder dem Kunden selbst verursacht werden, sind wir nicht haftbar. Der Kunde erwirbt durch Begleichung der Auftrags-Rechnung ein Nutzungsrecht der Programmierarbeiten und des Designs wie es bei Auftragserteilung vorhergesehen war. Das Ändern, Weiteverwenden bzw. Kopieren unserer Programmierarbeiten und Designs ist honorarpflichtig und ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

16. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Kunden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

17. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
17.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
17.2. Wir übernehmen keine Verantwortung sowie Haftung für die Inhalte der von uns erstellter Webseiten, deren Inhalt vom Kunden geliefert oder selbst verändert werden kann. Dies gilt insbesondere für Inhalte die gegen das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht verstoßen. Wir sind nicht verpflichtet die Inhalte der Webseiten die von uns erstellt werden zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Inhalte ist der Betreiber der Webseite verantwortlich und haftbar. Wir gehen davon aus das die Nutzungsrechte für gelieferten Inhalt im Besitz des Auftragsgebers sind. Für Rechtsverletzungen lehnen wir jegliche Haftung ab.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz, Wirksamkeit
18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
18.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz der Agentur für Kommunikation Wieloch. Auf das Vertragverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
18.3. Die Agentur für Kommunikation Wieloch ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.
18.4. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
18.5. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

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